Bei uns bekommen Sie die amtliche Plakette.
Unsere amtliche Prüftätigkeit führen wir im Namen und für Rechnung der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, durch. Die GTÜ wurde von allen Bundesländern der BRD als Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zur StVZO amtlich anerkannt.
Um im Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung tätig sein zu dürfen, haben unsere Prüfingenieure eine besondere acht-monatige Ausbildung nach Ihrem Studium durchlaufen. Am Ende dieser Weiterbildung standen mehrere Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss des Landesministeriums für Verkehr (MBWSV) und eine Auditierung bei der GTÜ.
Nur wer die hohen Ansprüche des Gesetzgebers und der GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation erfüllt, darf diese hoheitliche Tätigkeit im Straßenverkehr übernehmen.
Wir sind ausgebildet und qualifiziert, um an allen Kraftfahrzeugen unter anderem folgende Untersuchungen durchzuführen:
Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO Untersuchung der Abgase nach 1.2.1 der Anlage VIII StVZO Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO Untersuchungen nach § 41 und § 42 BoKraft GWP nach § 41a StVZO Oldtimerbegutachtungen nach § 23 StVZO
Weitere nichtamtliche Dienstleistungen, die wir anbieten, sind:
Gutachten nach Unfallschäden Fahrzeugbewertungen
Für diese Dienstleistungen sind wir nicht an feste Orte gebunden. Sie können zu uns kommen, wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.
Die amtliche Schadstoffplakette erhalten Sie ebenfalls bei uns.