Änderungsabnahme in Rheinbach

Neue Felgen, Fahrwerk, Anhängerkupplung oder Spoiler? Wir nehmen Ihre Umbauten nach § 19 (3) StVZO ab und machen sie eintragungsfähig – amtlich anerkannt, direkt in Rheinbach.

GTÜ Kfz-Prüfstelle IB Khan, Industrie Str. 40, Rheinbach

Eintragung nach § 19 (3) StVZO

Wer sein Fahrzeug technisch verändert, braucht dafür in den meisten Fällen eine Abnahme: Sobald ein Umbau über die Betriebserlaubnis hinausgeht, erlischt diese – und mit ihr im Zweifel der Versicherungsschutz. Bei der Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO prüfen wir, ob das Teil vorschriftsmäßig eingebaut ist und zu Ihrem Fahrzeug passt. Sie erhalten eine Bestätigung, mit der die Änderung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

So läuft die Abnahme ab

Unterlagen prüfen – bringen Sie das Teilegutachten bzw. die ABE des Anbauteils, die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. die Einbaubestätigung der Werkstatt mit. Unsicher, ob Ihr Umbau eintragungsfähig ist? Rufen Sie kurz an: +49 2226 9111374.

Fahrzeug vorführen – wir prüfen Einbau, Freigängigkeit, Auflagen aus dem Gutachten und die Fahrzeugsicherheit direkt in unserer Prüfhalle.

Abnahmebestätigung erhalten – mit unserem Nachweis lassen Sie die Änderung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen. Die Bestätigung führen Sie bis dahin im Fahrzeug mit.

Typische Änderungen

Räder und Reifen

Felgen und Reifen in abweichender Größe, Spurverbreiterungen und Distanzscheiben – wir prüfen Freigängigkeit, Tragfähigkeit und die Auflagen aus dem Teilegutachten.

Fahrwerk und Tieferlegung

Sportfahrwerke, Gewindefahrwerke, Tieferlegungsfedern und Luftfahrwerke nehmen wir inklusive Restfederweg und Bodenfreiheit ab.

Anhängerkupplung

Nachgerüstete Anhängerkupplungen mit EG-Typgenehmigung sind meist eintragungsfrei – bei älteren Fahrzeugen oder Kupplungen ohne Genehmigung übernehmen wir die Abnahme.

Karosserie, Beleuchtung, Abgasanlage

Spoiler, Stoßfänger, Scheinwerfer- und LED-Umrüstungen, Sportauspuffanlagen sowie Umbauten für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge (z. B. Sitzplatzänderungen, Aufbauten).

Arthur Ravenel Jr Bridge, Charleston, United States

Häufige Fragen zur Abnahme

Brauche ich für jedes Teil eine Abnahme?

Nein. Teile mit EG-Typgenehmigung oder mit ABE ohne Auflagen dürfen ohne Abnahme gefahren werden – die ABE muss dann im Fahrzeug mitgeführt werden. Steht in der ABE oder im Teilegutachten ein Eintragungsvorbehalt, ist die Änderungsabnahme Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen § 19 (3) und § 21?

Die Änderungsabnahme nach § 19 (3) gilt für Teile mit vorhandenem Gutachten. Fehlt ein Gutachten, ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO nötig – diese führt ein amtlich anerkannter Sachverständiger durch. Wir beraten Sie, welcher Weg für Ihren Umbau der richtige ist.

Muss ich danach zur Zulassungsstelle?

Ja. Mit unserer Abnahmebestätigung lassen Sie die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen. Bis dahin führen Sie die Bestätigung im Fahrzeug mit.

Kann ich die Abnahme mit der HU verbinden?

Ja, gerne in einem Termin. Geben Sie bei der Buchung an, dass eine Änderungsabnahme dazukommt, damit wir ausreichend Zeit einplanen.

Jetzt Termin für die Änderungsabnahme sichern

Industrie Str. 40, 53359 Rheinbach · Mo–Fr 09:00–13:00 und 13:30–17:00, Sa 09:00–13:00 · Telefon +49 2226 9111374